Wohnen, Alltagsbewältigung und Tagesstruktur

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen (auch Wohnbetreuung) soll zum möglichst eigenständigen Leben befähigen und dient der sozialen Eingliederung. Die Hilfe richtet sich an Menschen mit psychischer Erkrankung, die vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen benötigen: z.B. Selbstversorgung im häuslichen Bereich, Interessenvertretung gegenüber Behörden, Entwicklung von beruflichen Perspektiven, Entwicklung einer Tagesstruktur, Krisenbewältigung.
Für das Betreute Wohnen gibt es zwei Formen: das ambulant Betreute Wohnen / Betreutes Einzelwohnen (BEW) sowie das stationär Betreute Wohnen in einem Wohnheim oder einer Therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG).

Betreutes Einzelwohnen
Das Angebot richtet sich an Menschen, die in einem eigenen Haushalt allein oder mit anderen leben und über bestimmte Alltagskompetenzen verfügen. Sie können in der Regel ihren Tagesablauf weitestgehend selbstständig strukturieren und benötigen Alltagsbegleitung an einem oder mehreren Tagen pro Woche.

Therapeutische Wohngemeinschaften / Intensiv Betreutes Wohnen / Betreutes Apartmentwohnen
Das Angebot richtet sich an Menschen, die intensive Alltagsbegleitung benötigen. Menschen mit psychischer Erkrankung leben gemeinsam in einer Wohngemeinschaft oder im eigenen Apartment. Betreuung steht den Bewohner*innen entweder rund um die Uhr oder zumindest an mehreren Stunden täglich zur Verfügung. Oft gibt es neben den Einzelgesprächen mit den Betreuer*innen auch Gruppenangebote.

Übergangseinrichtungen
In einem Übergangswohnheim werden Menschen betreut, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, eigenständig zu leben und begleitende sozialtherapeutische Hilfen benötigen. Diese Wohnform kann beispielsweise im Anschluss an einen stationären Klinikaufenthalt in Frage kommen, wenn ein Betroffener zur Stabilisierung intensive Alltagsbegleitung benötigt und vorübergehend nicht mehr im eigenen Haushalt wohnen kann.

Einzelfallhilfe
Einzelfallhilfe zielt auf die Stärkung der psychischen, physischen und sozialen Kompetenz von Menschen mit psychischen und / oder anderen Erkrankungen. Die erforderliche Unterstützung richtet sich auf Ziele innerhalb eines inhaltlich begrenzten Hilfebedarfs. Deshalb wird diese Hilfe mitunter auch von Einzelpersonen außerhalb von Einrichtungen und Diensten erbracht.

Beschäftigungstagesstätte

In Beschäftigungstagesstätten werden psychisch kranke Menschen tagsüber außerhalb der eigenen Wohnung betreut. Sie bieten sinnvolle Beschäftigung in verschiedenen Bereichen an. Die Beschäftigung wird fachlich angeleitet und richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Interessen der Betroffenen. In der Regel gibt es in den Beschäftigungstagesstätten eine Kombination aus Beschäftigung in einem oder mehreren Bereichen, angeleiteten Gruppenangeboten und Einzelgesprächen. Beschäftigungstagesstätten leisten einen wesentlichen Beitrag zur Tagesstrukturierung. Weitere Ziele können sein: Steigerung von Belastbarkeit, Erlernen von Alltagskompetenzen, Verbesserung von am Arbeitsleben ausgerichteten Kompetenzen und Fertigkeiten, Aufbau von Sozialkontakten.
Leistungen des Betreuten Wohnens, der Einzelfallhilfe und der Beschäftigungstagesstätten sind Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe. In Berlin werden Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vom Fallmanagement der bezirklichen Sozialämter erbracht. Beim Fallmanagement Ihres zuständigen Sozialamts können Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe und Kontaktdaten der bezirklichen Sozialämter finden Sie hier.

Haushaltshilfe

Ist eine Person mit psychischer Erkrankung nicht in der Lage, den Haushalt selbstständig zu führen, gibt es die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum eine Haushaltshilfe zu beantragen. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, werden die Kosten von der Krankenkasse bzw. vom Sozialamt übernommen – Betroffene leisten jedoch die gesetzliche Zuzahlung. Eine Haushaltshilfe unterstützt z.B. bei der Wohnungsreinigung und beim Einkauf.
Auch wenn Mütter oder Väter ihren Haushalt wegen einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Tagesklinik nicht ohne Hilfe weiterführen können, besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen. Auch hier müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, z.B. dass im Haushalt ein Kind lebt, dass das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Jugendamt eine Haushaltshilfe oder andere vorübergehende Hilfen bereitstellen, damit die Kinder versorgt und betreut sind.

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