Glossar

Hier werden Begriffe aus der Sozialen Arbeit mit psychisch erkrankten Personen in leichter Sprache erläutert.

Bedarfsgemeinschaft (BG)

Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben. Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Personengruppe, für die das Arbeitslosengeld II gemeinsam berechnet wird.

Begleitung

Unterstützung, Hilfe, Beistand.

Begutachtung

Der sozialpsychiatrische Dienst führt im Auftrag vom Sozialamt eine fachärztliche bzw. psychologische Untersuchung der Antragsteller*in durch. Dabei soll festgestellt werden, ob die Antragsteller*in unter einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung leidet bzw. davon bedroht ist.

Behandlungs- und Rehabilitationsplan (BRP)

Personen, die durch das Betreute Einzelwohnen unterstützt werden, haben einen individuellen BRP. Die Grundlage dieses BRP sind die Wünsche, Vorstellungen und Unterstützungsbedarfe der zu unterstützenden Klient*in. Die Beteiligung der Klient*in kann auf verschiedene Weise erfolgen, z.B. durch ein gemeinsames Gespräch. Die Gesprächsinhalte werden im BRP dokumentiert. Der BRP beschreibt die Ziele in den Bereichen Selbstversorgung, Tagesgestaltung, Arbeit und Krankheit. Außerdem werden die notwendigen Schritte beschrieben, die zur Zielerreichung beitragen. Je nach zeitlichem Umfang der Betreuung wird der Hilfebedarf einer sogenannten Hilfebedarfsgruppe zugeordnet.

Beschäftigung

Beschäftigung im Rahmen der Eingliederungshilfe ist die Teilnahme an sinnstiftenden Maßnahmen oder tagesstrukturierenden Tätigkeiten. Beschäftigung wird z.B. in einer Beschäftigungstagesstätte oder einer Werkstatt für behinderte Menschen angeboten.

Beschäftigungstagesstätte (BTS)

Beschäftigungstagesstätten bieten sinnvolle Beschäftigung in verschiedenen Bereichen für Menschen mit psychischer Erkrankung an. Die Beschäftigung wird fachlich angeleitet und richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Interessen der Betroffenen. In der Regel gibt es in den Beschäftigungstagesstätten eine Kombination aus Beschäftigung in einem oder mehreren Bereichen, verschiedenen Gruppenangeboten und Einzelgesprächen. Beschäftigungstagesstätten leisten einen wesentlichen Beitrag zur Tagesstrukturierung. Weitere Ziele können sein: Steigerung von Belastbarkeit, Erlernen und Verbesserung von am Arbeitsleben ausgerichteten Kompetenzen und Fertigkeiten, Aufbau von Sozialkontakten.

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Betreutes Einzelwohnen ist eine der Formen der Wohnbetreuung. Die Person, die Unterstützung bekommt, wohnt allein oder mit anderen Familienangehörigen in der eigenen Wohnung. Gespräche mit der Betreuer*in können in der Wohnung oder an einem anderen Ort stattfinden.

Betreuungsvertrag

Ein Betreuungsvertrag wird zwischen einem Träger der Eingliederungshilfe und einer Person mit psychischer Erkrankung geschlossen. Der Vertrag besteht u.a. aus Vereinbarungen über den Beginn der Betreuung, das Betreuungsentgelt, die Dauer des Vertrages und die durch den Träger zu erbringenden Hilfeleistungen.

Bezugsbetreuer*in

Im ambulant Betreuten Einzelwohnen gibt es für die hilfesuchende Person eine feste Ansprechpartner*in, die die notwendige Unterstützung in Form verschiedener Betreuungsleistungen erbringt.

Eingliederungshilfe (EGH)

Leistungen der Eingliederungshilfe sollen volljährige Menschen mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung oder Personen, die von solchen Behinderungen bedroht sind, dabei unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen.
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/menschen-mit-behinderung/eingliederungshilfe/

Fallmanager*in

Die Fallmanager*in ist die für die Eingliederungshilfe zuständige Mitarbeiter*in vom Sozialamt. Die Fallmanager*in entscheidet darüber, ob die Kosten der Eingliederungshilfe vom Sozialamt genehmigt werden.

Gesetzliche Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn die/der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen und/oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, ihre/seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Eine gesetzliche Betreuung wird von einer gesetzlichen Betreuer*in ausgeübt

Hilfebedarf

Der Hilfebedarf definiert die verschiedenen Bereiche, in denen eine Person Unterstützung bzw. Begleitung benötigt.

Hilfekonferenz (HK)

Die Hilfekonferenz ist ein Gremium, das der fachlichen Klärung und Aushandlung der geeigneten Eingliederungshilfen dient. Die Antragsteller*in äußert ihre Wünsche und Bedürfnisse. Der Hilfebedarf, die Ziele sowie Art, Umfang und Dauer der konkreten Hilfemaßnahmen werden anschließend gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Fallmanagement und möglicherweise anderen Beteiligten, z.B. dem Träger, abgestimmt und festgelegt.

Hilfeplanung

Hilfeplanung ist der Prozess der Ausarbeitung und Planung der notwendigen Hilfen. Hilfeplanung erfolgt individuell und ist an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Person ausgerichtet. Die Planung der Hilfen wird mit der Person gemeinsam entwickelt.

Klient*in

Eine Person, die in einer Maßnahme der Eingliederungshilfe betreut wird.

Kontakt- und Beratungsstelle (KBS)

Kontakt- und Beratungsstellen (KBS) stehen allen psychisch erkrankten Personen, ihren Angehörigen und interessierten Personen offen. Die Angebote der Kontakt- und Beratungsstellen reichen von der Kontaktfindung über die Freizeitgestaltung, die Bereitstellung von Gruppenangeboten bis zu beratenden Einzelgesprächen. Besondere Angebote und Veranstaltungen wie beispielsweise Gruppenfahrten, Ausflüge, Kultur- und Sportangebote, Musikveranstaltungen oder ein warmer Mittagstisch sind in vielen Kontakt- und Beratungsstellen zu finden. Darüber hinaus treffen sich dort auch Selbsthilfegruppen, die sich bei individuellen Problemen gegenseitig ohne Anleitung von Fachkräften unterstützen.

Kostenübernahme

Die Zusage des Sozialamtes, die Kosten für eine Maßnahme der Eingliederungshilfe, z.B. Betreutes Einzelwohnen, zu übernehmen.

Krisendienst

Der Berliner Krisendienst bietet Hilfe und Unterstützung für Personen in seelischer Not und in psychiatrischen Krisensituationen. Die Anlässe für Personen, den Krisendienst zu kontaktieren, sind sehr unterschiedlich: psychische Erkrankungen, Suizidalität, traumatische Erlebnisse, Depression, Ängste und Panik, geistige Behinderung, Trennung und Verlust, Suchtprobleme, familiäre und Paarkonflikte und vieles mehr. Die Unterstützung des Berliner Krisendienstes richtet sich auch an Personen im Lebensumfeld eines Betroffenen wie Partner*innen, Verwandte, Freund*innen, Kolleg*innen oder Nachbar*innen. Der Berliner Krisendienst ist kostenlos und 24 Stunden am Tag erreichbar. Es gibt 9 Berliner Standorte, auch in Ihrer Nähe. Der Krisendienst berät auf Wunsch auch anonym. Die Beratung erfolgt persönlich, telefonisch oder in Notlagen auch vor Ort.

Steuerungsgremium Psychiatrie (SGP)

Das Steuerungsgremium steuert das Angebot und die Umsetzung von Hilfen für Menschen mit psychischer/seelischer Behinderung gemäß §§ 53 und 54 SGB XII in den Berliner Bezirken durch fachliche Empfehlungen. Das Steuerungsgremium berät betroffene Personen und an der psychiatrischen Versorgung beteiligte Personen zu bezirklichen Angeboten und Einrichtungen.

Therapeutische Wohngemeinschaft (TWG)

ist eine der Formen der Wohnbetreuung. Die Person, die Unterstützung bekommt, wohnt zusammen mit anderen Hilfsbedürftigen in einer Wohngemeinschaft.

Wohnbetreuer*in

Eine Wohnbetreuer*in ist eine Person, die Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens unterstützt.

Wohnbetreuung (Betreutes Wohnen)

Das Betreute Wohnen dient der sozialen Eingliederung. Das Angebot bezieht sich auf Hilfestellungen im Wohnbereich. Für das Betreute Wohnen gibt es zwei Formen: das ambulant Betreute Wohnen / Betreutes Einzelwohnen (BEW) sowie das stationär Betreute Wohnen in einem Wohnheim oder einer Therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG).